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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Geschäfte und Verträge im Bereich von Veranstaltungstechnik, Technikverleih und Full-Service-Dienstleistungen der Firma 34-booking, Inhaber Niclas Owczarski (nachfolgend „34-booking").

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.

Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt 34-booking nur an, wenn 34-booking ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Vertragsabschluss

Grundlage des abzuschließenden Vertrages ist das jeweilige Angebot von 34-booking, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütungen festgehalten werden.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von 34-booking oder durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) zustande.

§ 3 Leistungsumfang und Auftraggeberpflichten

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, welche den Inhalt des Angebots von 34-booking und der Annahme des Auftraggebers wiederzugeben hat. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

Soweit Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages nach Vertragsabschluss notwendig werden, hat 34-booking den Auftraggeber unverzüglich über notwendige Änderungen und/oder Ergänzungen zu informieren. Soweit der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden ist, hat er dies 34-booking unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Änderung einschließlich der dann geänderten Vergütung und des geänderten Budgets als zwischen den Parteien vereinbart.

34-booking tritt grundsätzlich als Dienstleister für Veranstaltungstechnik und Auftragnehmer auf. Bei Veranstaltungen werden vorbehaltlich entsprechender Vereinbarungen keine Pflichten des Auftraggebers oder des Betreibers einer Veranstaltungsstätte durch 34-booking übernommen. Dazu zählen insbesondere das Stellen eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder die Einholung von Genehmigungen durch Behörden.

Sollten wesentliche Pflichten des Veranstalters oder Veranstaltungsstättenbetreibers oder sonstige geltende Vorschriften nicht erfüllt sein, ist 34-booking berechtigt, die Arbeit bis zur Behebung der Mängel einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist außerordentlich zu kündigen.

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber durch 34-booking überlassenen Konzepten, Ideen und Unterlagen (Kalkulationen, Zeichnungen, Bilder, technische Pläne etc.) behält sich 34-booking sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, 34-booking erteilt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten alle ausgewiesenen Preise exklusive Reise-, Hotel- sowie Verpflegungskosten. Insoweit gilt § 7.

Die im Angebot geltenden Preise sind Nettopreise und zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Diese wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist 34-booking berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die Leistungen von 34-booking nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen 34-booking unverzüglich mitzuteilen, sofern die Mängel bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß und mangelfrei.

Bezüglich der Mängelbeseitigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Haftung von 34-booking im Übrigen richtet sich nach § 9 dieser Bedingungen.

§ 6 Arbeitszeiten und zusätzliche Vergütung

Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden täglich und einer Stunde Pause.

Arbeitsstunden in der Nachtzeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr werden mit einem erhöhten Stundensatz von 25 % abgerechnet. Liegen mehr als zwei Stunden Arbeitszeit in dieser Nachtzeit, wird die volle Tagespauschale mit einem Zuschlag von 25 % abgerechnet.

§ 7 Reisekosten / Unterkunft

34-booking hat Anspruch auf Unterbringung seines Personals in einem Hotel mindestens mittleren Standards, welches sich in der Nähe des Ortes der Leistungserbringung befindet.

Sollten vom Auftraggeber keine Hotelkapazitäten gestellt werden, kann 34-booking das Personal auf Kosten des Auftraggebers in einem Hotel mittleren Standards unterbringen.

Die notwendigen Reisekosten des Personals von 34-booking (Fern- und Nahverkehr einschließlich täglicher Reisen zwischen Hotel und Ausführungsort) sind vom Auftraggeber zu tragen.

§ 8 Kündigung / Höhere Gewalt

Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber, ist 34-booking berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.

34-booking muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner infolge der Kündigung frei gewordenen Kapazitäten erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass 34-booking danach 15 vom Hundert der über die bereits erfolgten Aufwendungen und erbrachten Leistungen hinausgehenden Vergütung zustehen.

Diese Regelung gilt auch im Fall der höheren Gewalt, einschließlich behördlich angeordneter Absagen von Veranstaltungen, Naturkatastrophen, Pandemien oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.

§ 9 Haftung von 34-booking

Die Haftung von 34-booking auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt.

Haftungsbeschränkung

34-booking haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken.

Haftungsbegrenzung

Soweit 34-booking dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die 34-booking bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von 34-booking.

Ausnahmen

Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung von 34-booking wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Haftung des Auftraggebers für überlassenes Material

Haftungszeitraum

Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm von 34-booking überlassenes Material (Ton-, Licht-, Video- und sonstige Veranstaltungstechnik sowie Zubehör) ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Aufbaus durch 34-booking bzw. ab dem Zeitpunkt der Abholung des Materials aus dem Lager von 34-booking. Die Haftung endet mit dem Beginn des Abbaus durch 34-booking bzw. mit der vollständigen Rückgabe des Materials am Lager von 34-booking.

Schadenshaftung

Der Auftraggeber haftet für sämtliche während des Haftungszeitraums entstandenen Schäden am überlassenen Material. Neben den unmittelbaren Schäden am Material haftet der Auftraggeber auch für die Ausfallkosten, die 34-booking dadurch entstehen, dass das beschädigte Material in Folgeprojekten nicht eingesetzt werden kann, weil es defekt ist oder sich in Reparatur befindet.

Reparaturkosten

Dem Auftraggeber werden die vollständigen Reparaturkosten für beschädigte Geräte in Rechnung gestellt. Zusätzlich zu den reinen Reparaturkosten werden Bearbeitungskosten für die Abwicklung, Organisation und Koordination der Reparatur erhoben.

Totalschaden / Irreparable Geräte

Sollte ein Gerät irreparabel beschädigt sein, wird der Wiederbeschaffungswert des Gerätes zugrunde gelegt. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gerätes zum Zeitpunkt der Beschädigung. Der Buchwert oder Restwert des Gerätes ist ausdrücklich nicht maßgeblich.

Verspätete Rückgabe

Das überlassene Material ist zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Auftraggeber zunächst schriftlich gemahnt und zur unverzüglichen Rückgabe aufgefordert. Kommt der Auftraggeber der Mahnung nicht nach, wird für jeden weiteren Tag der Nichtrückgabe ein voller Einsatztag pro betroffenem Gerät berechnet.

Unvollständige Rückgabe

Wird das Material unvollständig zurückgegeben, werden die fehlenden Geräte, Kabel, Zubehörteile oder sonstigen Artikel dem Auftraggeber vollständig in Rechnung gestellt. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert der fehlenden Gegenstände.

Dokumentation

Bei Übergabe und Rückgabe des Materials wird der Zustand und Umfang des überlassenen Materials dokumentiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden oder Verluste unverzüglich nach Feststellung an 34-booking zu melden.

§ 11 Nebenabsprachen / Schriftform

Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Ansprüche und sonstige Forderungen aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von 34-booking abgetreten werden.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gespeichert werden. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von 34-booking.

Sämtliche Nebenabsprachen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und 34-booking und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen 34-booking und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Minden vereinbart. 34-booking ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Stand: Juni 2026

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